Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie

Sollte ein rheumakrankes Kind geimpft werden?

Impfungen sollten bei rheumakranken Kindern gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) durchgeführt werden.

Alle Kinder sollten eine Pneumokokkenimpfung erhalten, sowie jährlich gegen Influenza geimpft werden. Vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie (z.B. mit Methotrexat) sollte - falls zeitlich aufgrund der Schwere der Erkrankung möglich - ergänzend zu den Standardimpfungen eine Varizellen- (= Windpocken) -impfung durchgeführt werden, wenn vorher keine Windpocken auftraten bzw. unauffällige Blutuntersuchungen für Windpocken vorliegen. Bei bereits begonnener immunsuppressiver Therapie kann während einer geplanten Therapieunterbrechung eine Varizellenimpfung ergänzend durchgeführt werden. Eine Impfung gegen Masern, Mumps oder Röteln sollte unter immunsuppressiver Therapie bzw. Cortisontherapie unterlassen werden.

Falls ein rheumakrankes Kind unter immunsuppressiver Therapie nicht gegen Windpocken geimpft ist oder diese vorher nicht bekommen hat, sollte unverzüglich nach Kontakt mit Varizellen der betreuende Arzt informiert werden, um abhängig vom Zeitpunkt des Erstkontaktes eine vorbeugende medikamentöse Therapie einzuleiten.

Wichtig ist auch, den Impfstatus der Geschwisterkinder genau zu prüfen und entsprechend zu ergänzen.

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