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Reisestipendien / Reisekosten

Mitglieder der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie können maximal einmal pro Jahr ein Reisestipendium in einer Höhe von bis zu 500 Euro unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  1. Es handelt sich um eine aktive Teilnahme an einer internationalen Tagung (Vortrag oder Posterpräsentation).
  2. Der / die Leiter*in der Einrichtung / Abteilung befürwortet die Teilnahme und bestätigt, dass keine vollständige Finanzierung der Dienstreise über die Einrichtung erfolgt.
  3. Der / die Antragsteller*in ist nicht älter als 40 Jahre.
  4. Es wird ein ausgefüllter Reisekostenantrag an Frau Dr. Kirsten Mönkemöller (Schatzmeisterin der GKJR) geschickt.
  5. Der Vorstand der GKJR befürwortet die Teilnahme.

Die Reisekosten werden nach Eingang des ausgefüllten Reisekostenformulars sowie nach Vorlage der Originalbelege und einer Kopie der Teilnahmebescheinigung erstattet.

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