Seite wählen

Ausschreibung von Fördermitteln

Die GKJR bietet eine finanzielle Unterstützung für Vorhaben an, die zum Ziel haben, die Versorgungssituation von betroffenen Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die maximale Förderung beträgt 8.000 €.

Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an junge GKJR-Mitglieder (Assistenzärzte, Nachwuchswissenschaftler*innen) und Mitglieder der Kommissionen und Arbeitskreise. Zum einen sollen junge GKJR-Mitglieder unterstützt werden, Kleinprojekte im Rahmen der Nachwuchsförderung zu initiieren. Zum anderen soll damit die Arbeit in den Kommissionen und Arbeitskreisen der GKJR finanziell unterstützt werden. Beispielhaft seien Projekte, die Kinder und Jugendliche mit rheumatischen Erkrankungen und ihre Familien unmittelbar betreffen genannt, oder die finanzielle Unterstützung bei der Entwicklung von Leitlinien, Handlungsempfehlungen oder Aufklärungsbögen.

Die Prüfung und die Vergabe der Fördermittel erfolgt über ein aus drei Mitgliedern der GKJR bestehendes und vom Vorstand benanntes Gremium. Jedes Mitglied kann nach drei Jahren erneut berufen werden, jedoch nicht länger als 6 Jahre dem Gremium angehören. Der Vorstand hat Prof. Dr. Almut Meyer-Bahlburg (Greifswald), Prof. Dr. Kirsten Minden (Berlin) und Prof. Dr. Catharina Schütz (Dresden) in das Gremium berufen.

Antragstellende der Fördermittel müssen Mitglied der GKJR sein. Die Bewerber*innen sollten ein aussagekräftiges Konzept (max. 3 Seiten) vorlegen, aus dem Zweck und Ziel des Projekts hervorgehen. Zu berücksichtigen ist der Nutzen des Projektes z.B. in Bezug auf Verbesserungen der Versorgung der Patient*innen und ihren Familien. Der Antrag muss zudem einen Arbeits-, Zeit- und Finanzplan beinhalten. Die Offenlegung bereits beantragter bzw. bewilligter Mittel wird vorausgesetzt. Ein Lebenslauf der Antragsstellenden ist ebenfalls beizufügen. Es ist möglich, dass mehrere Personen, z. B. bei Kommissionen, eine Förderung beantragen. In diesem Fall beantragt jedoch nur eine Person die Förderung. Die anderen Beteiligten werden benannt.

Die geförderten Projekte werden Teil der Öffentlichkeitsarbeit der GKJR, um deren Arbeit und das Thema Kinder und Jugendliche mit rheumatischen Erkrankungen nach außen darzustellen. Die geförderten Projekte werden unter Mitarbeit der Antragsstellenden auf der GKJR-Website veröffentlicht. Dies eröffnet die Möglichkeit, über die geförderten Projekte weitere Mittel zu akquirieren. Ein Jahr nach Beendigung der Förderung ist der GKJR ein Bericht über den Stand des Projekts und ein Verwendungsnachweis der Mittel vorzulegen. Der Bericht erscheint ebenfalls auf der Website der GKJR.

Die Fördermittel sollen den Mitgliedern der GKJR nicht nur Mut machen, Projekte für die Verbesserung der Versorgungssituation von Kinder und Jugendliche mit rheumatischen Erkrankungen zu initiieren, sondern auch die Arbeit in den Kommissionen und Arbeitskreisen stärken. Mitglieder, die zögern, einen Antrag zu stellen, oder Rückfragen haben, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle.

Die Anträge können jeweils zum 1.4. oder zum 1.10. jeden Jahres in der Geschäftsstelle (Email: niewerth@drfz; gabriele.berg@drfz.de) eingereicht werden.

Die Förderung von umfangreicheren, wissenschaftlichen Forschungsvorhaben betreibt die GKJR gemeinsam mit der Kinderrheuma Sabine-Löw-Stiftung (https://sabine-löw-stiftung.de/). Die Förderbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.uni-muenster.de/Foerderer/loew_stiftung.html.