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Wechsel des Arztes / der Ärztin

Jugendliche oder junge Erwachsene mit einer behandlungsbedürftigen chronischen rheumatischen Erkrankung müssen irgendwann aus der Kinder- in die Erwachsenenmedizin wechseln. Dann wird die fachärztliche Betreuung von einem / einer internistischen Rheumatologen / Rheumatologin, der / die für Erwachsene zuständig ist, fortgeführt. Wer das sein soll, können die Patient(inn)en frei entscheiden.

Um den Übergang von der Kinder- in die Erwachsenen-Rheumatologie zu erleichtern, bieten viele Kinderrheumatolog(inn)en bzw. Kliniken Übergangssprechstunden an, die von Kinder- und Erwachsenenrheumatolog(inn)en gemeinsam durchgeführt werden.

Alternativ finden telefonische oder schriftliche Rücksprachen / Abstimmungen zwischen dem / der kinderrheumatologischen und dem / der neuen, weiterbetreuenden Arzt / Ärztin statt.


Hilfreich kann auch ein Therapiebegleitheft (ein so genannter Transitions-Pass) sein. Dieser kann gemeinsam mit dem / der behandelnden Kinderrheumatologen / Kinderrheumatologin ausgefüllt werden und fasst die wichtigsten Informationen zur Erkrankung und Therapie zusammen. Der Pass hat „Hosentaschenformat“, ist bei den Kinderrheumatolog(inn)en erhältlich und kann für die Informationsweitergabe zum / zur internistischen Rheumatologen / Rheumatologin genutzt werden. Ärzte / Ärztinnen können ihn bei der GKJR bestellen.

Daten und Fakten

In ganz Deutschland ist mindestens jede(r) tausendste Jugendliche von einer entzündlich rheumatischen Erkrankung betroffen. Bei jedem / jeder zweiten Patienten / Patientin ist die Erkrankung beim Eintritt ins Erwachsenenalter noch behandlungsbedürftig.

Etwa 4.500 junge Rheumatiker*innen befinden sich im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, also im Prozess der Betreuungswechsels (Vorbereitung auf den Wechsel, im Wechsel oder im Prozess des Ankommens in der erwachsenenmedizinischen Versorgung = Transition).